Schulpflichtverletzungen zum Schuljahresbeginn ausschließen

Bitte beachten Sie bei der Urlaubsplanung :

„Familien mit schulpflichtigen Schülerinnen und Schülern müssen bei der Urlaubsplanung die bestehenden Quarantäneregelungen beachten und einplanen. Aktuell sind unter anderem Schweden und die Türkei als Risikogebiete ausgewiesen. Familien, die in diese und vergleichbare Risiko-Länder reisen, müssen aufgrund der geltenden Quarantänereglungen 14 Tage vor Schulbeginn wieder in Hamburg sein, um nach der verpflichteten 14-tägigen Quarantäne den Schulbeginn nicht zu verpassen. Darüber hinaus müssen sie das für sie zuständige Gesundheitsamt informieren.“

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