Liebe Eltern,
Was tun bei Infektionskrankheiten? Hier finden Sie Informationen wann Ihr Kind zu Hause bleiben muss und was gegebenenfalls vorzuweisen ist, wenn Ihr Kind wieder in Schule zurückkommt.
https://www.hamburg.de/infekte
Sofern Kopfläuse auftreten. obliegt es den Erziehungsberechtigten die notwendigen Behandlungs- und Kontrollmaßnahmen durchzuführen. Sie müssen Ihr Kind gründlich untersuchen und ggfs. behandeln. Außerdem sind die Eltern gemäß § 34 Abs. 5 IfSG verpflichtet, der Gemeinschaftseinrichtung, die ihr Kind besucht, Mitteilung über einen beobachteten Kopflausbefall, auch nach dessen Behandlung, zu machen.
Zur Eindämmung des Kopflausbefalls ist Ihre Mitarbeit sehr wichtig! Alle wichtigen Informationen zum Kopflausbefall und zur Hilfe bei den durchzuführenden Maßnahmen können Sie in einem Flyer nachlesen, den Sie im Schulbüro abfordern oder den Sie auch von folgender Website herunterladen können:
Die gewissenhaft durchgeführte Untersuchung des Kopfes Ihres Kindes und ggfs. eine Behandlung sind unbedingt nötig, um das Problem in den Griff zu bekommen! Folgende Checkliste ist zu beachten:
[ ] Ich habe den Kopf meines Kindes untersucht und keine Läuse oder Nissen gefunden. [ ] Ich habe den Kopf meines Kindes untersucht, Läuse / Nissen gefunden und habe den Kopf mit einem nach § 18 IfSG in Verbindung mit dem RKI empfohlenen Mittel wie vorgeschrieben behandelt. [ ] Ich habe auch die Kontaktpersonen in meinem Haushalt untersucht und ggfs. behandelt. [ ] Ich habe Gebrauchsgegenstände von Läusen und Nissen befreit. [ ] Ich habe Kontaktpersonen, die sich in meinem Haushalt angesteckt haben könnten,informiert. [ ] Ich versichere, dass ich den Kopf der befallenen Familienmitglieder in den nächsten Tagen und Wochen regelmäßig auf Läuse und Nissen untersuche und eine zweite Behandlung nach 8 bis 10 Tagen (je nach Mittel) durchführe.Vielen Dank!
Egbert v. Frankenberg
Schulleiter