Alle Beschäftigten der Schulen, alle Schülerinnen und Schüler sowie alle weiteren regel-mäßig an den Schulen arbeitenden Personen sind gehalten, sorgfältig die Hygienehin-weise der Gesundheitsbehörden bzw. des Robert Koch-Instituts zusätzlich zu beachten.
1. PERSÖNLICHE HYGIENE:
Wichtigste Maßnahmen:
Bei Krankheitszeichen (z.B. Fieber, trockener Husten, Atemproblemen, Verlust Geschmacks-/Geruchssinn, Halsschmerzen Gliederschmerzen) auf jeden Fall zu Hause bleiben.
Mindestens 1,50 m Abstand zu anderen Personen halten
Mit den Händen nicht in das Gesicht fassen, insbesondere die Schleimhäute nicht berühren, d.h. nicht an Mund, Augen und Nase fassen.
Keine Berührungen, Umarmungen und kein Händeschütteln.
Gründliche Händehygiene (z. B. nach dem Naseputzen, Husten oder Niesen; nach Kontakten mit öffentlichen Gegenständen, vor und nach dem Essen; vor dem Aufsetzen und nach dem Abnehmen einer Schutzmaske, nach dem Toiletten-Gang) durch Händewaschen mit Seife für 20 – 30 Sekunden.
Öffentliche Gegenstände wie Türklinken möglichst nicht mit der vollen Hand bzw. den Fingern anfassen, sondern z.B. ein Papierhandtuch nutzen oder wenn nicht vorhanden ggf. den Ellenbogen.
Husten- und Niesetikette: Husten und Niesen in die Armbeuge gehören zu den wichtigsten Präventionsmaßnahmen! Beim Husten oder Niesen größtmöglichen Abstand zu anderen Personen halten, am besten wegdrehen.
Mund-Nasen-Schutz:
Es empfiehlt sich überall dort, wo der Mindestabstand von 1,50 Meter nicht einge-halten werden kann, zum Beispiel in den Pausen, MNS zu tragen. Dies darf aber nicht dazu führen, dass der Abstand unnötigerweise verringert wird. Im Unterricht ist das Tragen bei gewährleistetem Sicherheitsabstand nicht erforderlich.
Wenn eine Maske getragen wird, muss sich an folgende Regeln gehalten werden.
• Nach Absetzen der Maske sind die Hände unter Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln gründlich gewaschen.
• Die Maske wird nach dem Abnehmen in einem Beutel o.ä. luftdicht verschlossen aufbewahrt oder sofort gewaschen.
• Masken sollten bei Durchfeuchtung oder Verschmutzung und ansonsten täg-lich bei mindestens 60 Grad gewaschen und anschließend getrocknet werden.
Die Beschaffung und Pflege von MNS liegt in der Verantwortung von Schülerinnen und Schülern bzw. ihren Eltern sowie den Beschäftigten der Schule für ihre persönliche Aus-stattung.
2. KLASSENRÄUME
Organisation und Nutzung der Klassenräume und Arbeitsplätze:
Zur Vermeidung der Übertragung durch Tröpfcheninfektion muss ein Abstand von min-destens 1,50 Metern eingehalten werden. Deshalb sind die Arbeitsplätze der Schülerin-nen und Schüler sowie der Beschäftigten an Schule in den Klassenräumen entsprechend anzuordnen. Den Schülerinnen und Schüler wird jeweils ein eigener Arbeitsplatz zuge-wiesen.
Wichtig ist das regelmäßige und richtige Lüften. Mehrmals täglich, mindestens in jeder Pause, ist eine Stoßlüftung bzw. Querlüftung durch vollständig geöffnete Fenster über mehrere Minuten vorzunehmen. Die Fenster werden nur von einer Lehrkraft geöffnet.
Eine routinemäßige Flächendesinfektion wird in Schulen auch in der jetzigen COVID-Pandemie durch das RKI nicht empfohlen. Die Schule wird entsprechend der Richtlinien gereinigt.
Der Klassenraum muss besonders ordentlich sein um einen hohen hygienischen Stan-dard zu gewährleisten. Nicht unbedingt benötigte Dinge sind zu entfernen. Spiel- bzw. Leseecken (u. dgl.) sind nach Möglichkeit zu entfernen oder zumindest zu sperren.
3. HYGIENE IM SANITÄRBEREICH
Das schulische Personal achtet darauf, dass die Kinder sich einzeln in den Sanitärrau-men aufhalten und dass sie die Hygieneregeln einhalten.
4. INFEKTIONSSCHUTZ IN DEN PAUSEN UND WEITEREN RÄUMEN
Auch in den Pausen muss gewährleistet sein, dass Abstand gehalten wird. Dazu sollen die Schülerinnen und Schüler in die Pause nicht mit anderen Lerngruppen in Kontakt kommen. Der kleine und der große Schulhof können zeitgleich von jeweils einer Gruppe genutzt werden. Das Tor bleibt dann geschlossen und das Betreten des anderen Schul-hofs ist untersagt. Die Fahrzeuge und weiteren Geräte der Pausenausleihe werden nach der Nutzung desinfiziert. 3
Abstand halten gilt auch im Lehrerzimmer, im Schulbüro, in den Verwaltungsräumen und in der Küche beim Lehrerzimmer. Um das Abstandhalten in Treppenhäusern, Fluren oder anderen Bereichen zu erleichtern, werden an geeigneter Stelle zeitweise Markierungen und Beschilderungen angebracht. Es gilt in Treppenhäusern, Türbereichen und Fluren ein Rechtsgehgebot.
5. INFEKTIONSSCHUTZ IM UNTERRICHT
Lehrkräfte achten darauf, dass Schülerinnen und Schüler keine Gegenstände (Bücher, Stifte) austauschen oder gemeinsam verwenden. Auch bei der Nutzung der schulischen Präsentationstechnik ist darauf zu achten, dass Schülerinnen und Schüler sowie Lehr-kräfte möglichst nicht dieselben Gegenstände berühren.
Die Gruppen werden als feste und unveränderliche Stammgruppen geführt, Schülerinnen und Schüler dürfen nicht in mehreren Lerngruppen lernen oder zwischen mehrere Lern-gruppen wechseln.
Jede Schülerin und jeder Schüler bekommt einen eigenen Arbeitsplatz zugewiesen, der nur von ihr/ihm genutzt wird.
Arbeiten wie Referate, Präsentationen o.ä. werden grundsätzlich in Einzelarbeit erstellt, Partner- und Gruppenarbeiten sind nur digital möglich.
6. INFEKTIONSSCHUTZ BEIM SPORTUNTERRICHT
Sportunterricht (einschließlich Schwimmunterricht) kann aus Gründen des Infektionsschutzes derzeit nicht stattfinden.
v. Fr
Stand: 30.04.2020