Zurück aus den Märzferien…

Liebe Eltern der Klassen 1-4,

hoffentlich konnten Sie mit Ihrem Kind oder Ihren Kindern auch ein paar Tage in den Märzferien an der frischen Luft ausspannen. 
Am Montag, 15. März geht es nun endlich mit dem Wechselunterricht wieder einen Schritt in die Schulöffnung. Hierzu hat die Schulbehörde in den Ferien einige weitere Maßnahmen erarbeitet.
Neu ist:

  • Alle Schülerinnen und Schüler der 1. – 4. Klasse müssen medizinische Masken tragen. Die Stoffmasken sind nicht mehr zulässig. Ich bitte Sie dafür zu sorgen, dass Ihr Kind eine medizinische Maske trägt und eine weitere als Reservemaske im Ranzen mitführt.
  • Die medizinischen Masken müssen auch im Unterricht getragen werden.
  • Alle Schülerinnen und Schüler sollen einmal in der Woche die Möglichkeit erhalten, sich mittels eines Schnelltests für Laien zu testen. Die Teilnahme ist freiwillig. Genauere Informationen erhalten Sie in der kommenden Woche.
  • Die Schulbeschäftigten erhalten die Möglichkeit sich zwei Mal in der Woche mittels eines Schnelltests für Laien zu testen.
  • Die Aufhebung der Präsenzpflicht ist bis zum 01.04.2021 verlängert.

Melden Sie Ihr Kind bitte vom Mittagessen für die Tage, an denen Ihr Kind nicht in der Schule Mittag isst, über rw-Soft ab.

Wenn Sie uns einen dringenden Betreuungsbedarf für die unterrichtsfreien Tage per E-Mail oder über den Schulbriefkasten gemeldet haben, haben wir Ihr Kind in Notbetreuung mit aufgenommen. Wir bitten Sie, die Betreuung nur in dringenden Fällen in Anspruch zu nehmen. Melden Sie den Betreuungsbedarf für die 12. Kalenderwoche vom 22. – 26.03.2021 bitte über die Klassenleitung an.

Wir freuen uns darauf Ihr Kind/Ihre Kinder am Montag oder am Dienstag wiederzusehen.

Mit freundlichen Grüßen

Annegret Koch

auch für die Märzferien möchten wir Sie auf die bestehenden Quarantäneregeln bei Reisen in Risikogebiete im Ausland hinweisen.

Personen, die sich während der Märzferien in einem Risikogebiet aufgehalten haben, müssen sich unmittelbar nach Einreise in Hamburg für mindestens fünf Tage in Quarantäne begeben. Sie dürfen die Schule nicht betreten. Es ist ein Test nach Ablauf der fünf Tage Quarantäne möglich. Falls kein Test durchgeführt wird, gilt eine Quarantäne von weiteren fünf Tagen (siehe auch https://www.hamburg.de/faq-reisen/). Das zuständige Gesundheitsamt ist unbedingt zu informieren.

Die aktuelle Liste der Länder, die vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiete (Gebiete mit neuen Virusvarianten, Hochinzidenzgebiete und Risikogebiete) eingestuft werden, finden Sie hier: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html

Regelungen für Reiserückkehrer aus Risikogebieten beziehen sich ausschließlich auf Risikogebiete außerhalb der Bundesrepublik. Wenn Sie aus innerdeutschen Risikogebieten nach Hamburg zurückkehren, unterliegen Sie keiner Quarantänepflicht. Bitte halten Sie die allgemeinen Hygieneregeln an Ihrem Reiseziel während Ihres Aufenthalts sehr gut ein und achten Sie vor dem Schulbesuch Ihres Kindes in besonderem Maße darauf, dass sich keine Corona-typischen Krankheitssymptome entwickelt haben bzw. reagieren Sie ansonsten entsprechend.

Wir bitten Sie als Sorgeberechtigte, die folgende Erklärung auszufüllen und diese am ersten Schultag nach den Märzferienferien an die Klassenlehrkraft oder zuständige Lehrkraft Ihres Kindes zu geben:

2021.02.26.. Reiserückkehrer