Schnelltest – ab 6. April verpflichtend

Ab dem 6. April verpflichtend für alle Kinder, die am Präsenzunterricht teilnehmen ( 2 mal/Woche).

Liebe Eltern,

mit großer Sorge verfolgen wir die Entwicklung der Infektionszahlen in Hamburg und der Bundesrepublik. In nur wenigen Wochen haben sich die Infektionszahlen verdoppelt. Deshalb hat der Hamburger Senat eine Schnelltestpflicht ab dem 6. April 2021 für alle Schülerinnen und Schüler beschlossen, die an den Präsenzangeboten der Schulen teilnehmen.

Für alle Schülerinnen und Schüler, die in die Schulen kommen, sind wöchentlich grundsätzlich zwei Schnelltests vorgesehen. Ausgenommen von der Masken- und Testpflicht sind bis auf Weiteres die Schülerinnen und Schüler der Vorschule.

Eine Einverständniserklärung der Eltern für die Durchführung des Schnelltests ist nicht notwendig, denn die Schülerinnen und Schüler führen den Test selbst durch und die Präsenzpflicht bleibt weiterhin aufgehoben, d.h. Eltern können sich auch dafür entscheiden, ihr Kind am Distanzunterricht teilnehmen zu lassen. Fällt ein Schnelltest positiv aus, so handeln wir nach folgenden Grundsätzen: 

  • Allen an der Schule Beschäftigten ist klar, dass das positiv getestete Kind sehr verunsichert ist und zunächst Angst hat. Alle Beschäftigten sind gehalten sehr behutsam mit dem betroffenen Kind und der Klasse umzugehen.
  • Die Lehrerin/ der Lehrer bittet ein anderes Kind ins Schulbüro zu gehen um ein Schulleitungsmitglied in die Klasse zu bitten.
  • Das Schulleitungsmitglied kümmert sich um das positiv getestete Kind.
  • Gemeinsam mit dem Kind verlässt es den Klassenraum und geht mit dem Kind in den Besprechungsraum im ersten Stock der Verwaltung. Dort wartet das Kind auf die Mutter oder den Vater. Eine beauftragte Person bleibt bei dem Kind. Das kann ein Mitglied aus der Schulleitung, eine Person aus dem Lehrkörper oder dem Schulbüro sein.
  • Zwischenzeitlich informieren wir die Eltern und bitte diese, das Kind abzuholen. Wir erfahren, wie lange es wohl dauert und informieren das Kind.
  • Kein Kind bleibt sich selbst überlassen.
  • Eltern melden sich im Schulbüro.
  • Beim Abholen werden die Eltern über die weiteren Schritte informiert.

Das Gesundheitsamt wird von uns umgehend informiert. Wir müssen auch melden, welche Kinder und welche Beschäftigten Kontakt zu dem infizierten Kind hatten. Das Gesundheitsamt entscheidet, welche  Personen als Kontaktperson 1 gelten und erteilt diesen schriftlich 14 Tage Quarantäne. Die Personen, die als Kontaktperson 2 eingestuft werden erhalten von uns einen Elternbrief, in dem auf eine mögliche Infektion hingewiesen wird. Dieser Elternbrief geht auch zur Information an die Elternvertretungen der Klasse.

Mit freundlichen Grüßen
Annegret Koch
(Schulleitung)